Antwort des ZDF-Fernsehrats 8.8.2022

Sehr geehrter Herr Payr,

besten Dank für Ihre Eingabe, die in der Geschäftsstelle des ZDF-Fernsehrates eingegangen ist.

Der Fernsehrat hat sich am 19.03.2021 im Rahmen einer Programmbeschwerde mit der von Ihnen angesprochenen Frage der Verwendung des Gendersterns bzw. Gendergaps eingehend befasst. In der Beratung gab es auch durchaus kritische Beiträge zur Verwendung des Gendersterns bzw. Gendergaps. Die Beschwerde wurde aber im Ergebnis mit großer Mehrheit als unbegründet zurückgewiesen. Die Begründung des Fernsehrates lautete:

„Der Fernsehrat stützt die Auffassung des Intendanten zur Verwendung des sogenannten Gendersternchens oder Gendergaps und sieht darin keinen Verstoß gegen die ZDF-Programmgrundsätze und auch nicht, wie von den Beschwerdeführern behauptet, gegen staatsvertragliche Bestimmungen. Der Fernsehrat teilt auch den vom Intendanten eingeschlagenen Weg, den Redaktionen im Rahmen eines offenen Diskurses eine Empfehlung zu geben, sie aber im jeweiligen Kontext selbst entscheiden zu lassen, wie eine Ansprache aller Zuschauer gelingen kann. Die vermutete Diskriminierung eines wesentlichen Teils der deutschen Bevölkerung kann der Fernsehrat nicht erkennen.“

Zudem fand eine erneute Befassung mit dem Thema in der Sitzung des Fernsehrates am 10.12.2021 statt. Auch in dieser Sitzung wurde eine Programmbeschwerde zu diesem Thema mit folgender Begründung zurückgewiesen und damit die Haltung des Gremiums in der ersten Beschwerde bestätigt: „Es handelt sich bei der Programmbeschwerde vom 01.09.2021 zur Sendung „heute“ vom 26.08.2021 um eine weitere Beschwerde gegen die Verwendung des Gendersterns bzw. des Gendergaps im Sprachgebrauch in ZDF-Sendungen. Bereits in seiner Sitzung am 19.03.2021 hat sich der Fernsehrat auf Grundlage einer damals zu behandelnden Beschwerde ausführlich mit diesem Thema befasst und dabei mit großer Mehrheit die dargelegte Auffassung des Intendanten sowie die damit verbundene Vorgehensweise in den Redaktionen unterstützt. Auch die vorgeblich „völlig neuartige, weil speziell erstmals kontextformatbezogen konkretisierte und rein an allgemein anerkannten harten Fakten und Grundsätzen sowie anhand ZDF-eigener Zitate begründete“ Argumentation des Petenten gibt keine Veranlassung, einen Verstoß gegen Senderichtlinien zu begründen.“

Folglich wurde in zwei Fällen exemplarisch festgestellt, dass bei Verwendung des Glottischlags/Sprechpause bzw. Gendersterns/Gendergaps kein Verstoß gegen Programmrichtlinien vorliegt.

Wir hoffen, sehr geehrter Herr Payr, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind und Sie dem ZDF als durchaus kritischer Zuschauer verbunden bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsstelle Fernsehrat
____________________________________________

ZDF
55100 Mainz
Deutschland

Web: www.zdf.de und www.fernsehrat.zdf.de

Mit dem Zweiten sieht man besser

Meine Antwort 9. August 22:

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Ihre Ausführungen beziehen sich im Wesentlichen auf die von Zuschauern monierte Verwendung von Genderstern und Gendergap.

Die in unserem Aufruf formulierte wissenschaftliche Kritik am Gebrauch der Gendersprache im öffentlichen Rundfunk spricht hingegen zahlreiche weitere Aspekte an. Auf den Genderstern verweisen wir nur in Zusammenhang mit seiner Klassifizierung als nicht normgerecht durch den Rat für Deutsche Rechtschreibung

Zitat:

Der Rat für Deutsche Rechtschreibung hat im März 2021 explizit darauf hingewiesen, dass Gender-Sonderzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich nicht dem amtlichen Regelwerk entsprechen, da diese Formen Verständlichkeit sowie Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten beeinträchtigen. Diese Missachtung der gültigen amtlichen Rechtschreibregeln ist nicht mit dem im Medienstaatsvertrag formulierten Bildungsauftrag der Sender vereinbar. Statt ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, praktizieren und propagieren die Sender in ihrer Schriftnutzung (vor allem in den Online-Formaten) orthografische Freizügigkeit jenseits der verbindlichen Regeln.

Zwei konkrete Fragen: Werden Sie den Aufruf https://www.linguistik-vs-gendern.de/ an die Mitglieder des Fernsehrates weiterleiten? Werden Sie das Thema in der nächsten Sitzung des Fernsehrates besprechen?

Unter den Unterzeichnern des Aufrufs finden sich zahlreiche äußerst namhafte Linguisten, Mitglieder des Rates für deutsche Rechtschreibung, der Deutschen Gesellschaft für Sprachwissenschaft sowie der Gesellschaft für deutsche Sprache sowie des PEN-Zentrums.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Payr

PS: Im Anhang finden Sie einen aktuellen Pressespiegel zum Aufruf

Antwort ZDF 10.8.2022

Sehr geehrter Herr Payr,

der Fernsehrat hat u.a. nach § 20 Abs. 1 ZDF-Staatsvertrag die Aufgabe, für die Sendungen des ZDF Richtlinien aufzustellen, die Einhaltung der Richtlinien zu überwachen und den Intendanten in Programmfragen zu beraten. Genau dies hat er bei der Prüfung der Programmbeschwerden zu dem Thema getan. Maßstab können ausschließlich die für das ZDF geltenden Richtlinien sein, keine Aufrufe oder Appelle, seien sie auch von namhaften Wissenschaftlern.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsstelle Fernsehrat
____________________________________________

ZDF
55100 Mainz
Deutschland

Web: www.zdf.de und www.fernsehrat.zdf.de

Mit dem Zweiten sieht man besser